Kann man's reparieren? - Elektronik erst prüfen, dann kaufen
Veröffentlicht: Mittwoch, 11.12.2024 14:44
Weihnachtsgeschenke
Düsseldorf (dpa/tmn) - Ganz gleich, ob es sich um ein Spielzeugauto mit Licht und Sound oder ein Smartphone handelt: Wer zu Weihnachten oder anderen Anlässen Elektronisches verschenkt, sollte auf leichte Reparierbarkeit, wechselbare Akkus und lange Updatezeiträume für Software achten. Dazu rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
So haben die Beschenkten im Zweifel länger etwas von dem Spielzeug oder Gerät. Und es schont natürlich Umwelt und Ressourcen, wenn Elektronik so lange wie möglich genutzt wird. Vier Punkte rund um Reparierbarkeit, auf die man vor dem Kauf achten sollte, erläutern die Verbraucherschützer im Detail:
1. Besser keine verklebten Geräte und Spielzeuge
Sie sind nur mit großem Aufwand und nicht immer schadensfrei zu öffnen. Besser seien leicht zu öffnende Klappen mit Schnappverschlüssen oder sichtbaren Standardschrauben, die den Zugriff auf Akkus und andere Bauteile ermöglichen.
2. Reparaturhinweise in Bedienungsanleitung suchen
Bedienungsanleitungen von Geräten und elektronischem Spielzeug sollten Hinweise zum Beheben von Störungen enthalten, und Anleitungen zum Austausch von Verschleißteilen - idealerweise mit schematisiertem Bauplan. Im Zweifel auf der Hersteller-Webseite nachschauen und dabei auch auf Hinweise achten, wo es Ersatzteile gibt.
3. Fest verbaute Akkus meiden
Denn die Energiespeicher haben nur eine begrenzte Lebensdauer und führen zumindest bei Geräten, in denen sie fest verbaut sind, früher oder später fast immer zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Also lieber Geräte gleicher Funktion mit Stromkabel wählen. Ist das keine Option, zumindest darauf achten, dass das jeweilige Gerät Standard-Akkus verwendet oder der Hersteller-Akku als Ersatzteil breit verfügbar ist.
4. Auf Update-Fahrplan für Gerätesoftware achten
Insbesondere bei Elektronik-Schnäppchen erkundigt man sich besser, ob und wie lange es Updates für die Gerätesoftware gibt. Von 2025 an wird das zumindest bei Smartphones und Tablets leichter: Eine EU-Verordnung verpflichtet die Hersteller, mindestens fünf Jahre lang nach Herausbringen neuer Modelle Updates und Sicherheitsaktualisierungen zu garantieren.