August-Jung-Weg: Vorläufig grünes Licht

Die Stadt hat im Streit um ein Neubaugebiet am August-Jung-Weg vor Gericht gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Anwohnerklage im Eilverfahren abgewiesen. Das ist unanfechtbar. Aber für die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer bedeutet das immer noch keine Rechtssicherheit. Auf einer Wiese am Katernberg sollen 17 neue Ein- oder Zweifamilienhäuser gebaut werden. Der Stadtrat hatte das vor mehr als drei Jahren mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen, gegen Grüne, FDP und Linke. Mit der Gerichtsentscheidung kann die Stadt jetzt Baugenehmigungen erteilen. Trotzdem würden die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer auf eigenes Risiko bauen, heißt es vom Oberverwaltungsgericht. Denn bislang wurde nur im Eilverfahren entschieden, da gelten strengere Maßstäbe als in einem regulären Prozess. Wann der beginnt, ist völlig offen.

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