Keine Revision gegen L419-Urteil möglich

Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Ausbau der L419 ist keine Revision möglich. Das Gericht hat das festgelegt - nur über Umwege könnte das Land jetzt noch erreichen, dass der Fall erneut aufgerollt wird. Wegen eines schweren Formfehlers hatten die Richter in Münster gestern die komplette Planung des Großprojekts bei Ronsdorf für nichtig erklärt. Sie erfolgte nach Landesrecht, hätte aber nach Bundesfernstraßengesetz und damit vom Bund erfolgen müssen. Auch eine mögliche Hintertür hat das Gericht geschlossen: Der Bund darf das Land nicht nachträglich beauftragen. Ob der Ausbau der Parkstraße und die Anbindung an die A1 damit überhaupt noch einmal auf die Tagesordnung kommen, ist offen. Das Projekt hat in Wuppertal auch Befürworter.

© Matthi Rosenkranz

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