Lange Jugendstrafen für Ex-Gucci-Gangster

Im Prozess gegen frühere Mitglieder der Gucci-Gang hat das Wuppertaler Landgericht die Urteile gefällt. Zwei der drei jungen Männer müssen in Haft, für fünfeinhalb bzw. drei Jahre und zwei Monate. Einer bekommt Bewährung. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wurden großenteils vom Gericht bestätigt. Die Angeklagten haben für fünf Mädchen - alle jünger als 16 - Prostitution organisiert, sie teilweise auch mit körperlicher Gewalt dazu gezwungen. Nur der Vorwurf, sie hätten die Mädchen aus finanziell ausgebeutet, ließ sich nicht erhärten. Weil die Angeklagten selbst noch jung sind, wurden sie nach Jugendstrafrecht verurteilt. Es ist für alle nicht die erste Strafe. Zwei der drei waren auch wegen des letzten Endes tödlichen Angriffs auf einen Rentner in Oberbarmen verantwortlich. 

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