Oberverwaltungsgericht stoppt L419-Ausbau

Das Oberverwaltungsgericht hat den Ausbau der L419 bei Ronsdorf gestoppt. Wie schon erwartet hat das Gericht entschieden, dass der sogenannte Planfeststellungsbeschluss ungültig ist - wegen eines schweren Formfehlers. Das Großprojekt, der autobahnähnliche Ausbau der Parkstraße und ihr Anschluss an die A1, hätte vom Bund geplant werden müssen - nicht vom Land. Diese Einschätzung hatte das Gericht schon nach einer ersten Prüfung der Klage abgegeben und jetzt bestätigt. Es handele sich eindeutig um ein Vorhaben nach dem Bundesfernstraßengesetz. Weil aber nach Landesstraßenrecht geplant worden sei, sei das ganze Verfahren nichtig. Geklagt hatten eine Bürgerinitiative und eine Anwohnerin.  

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