Quiet Vacationing: Urlaub auf Kosten der Firma
Veröffentlicht: Montag, 22.07.2024 16:42
Menschen nehmen sich Auszeiten, ohne Urlaub einzureichen oder die Kollegen über ihren Standortwechsel zu informieren. Das ist ein Trend aus den USA - Quiet Vacationing.
Am Strand liegen oder genüsslich einen Cocktail auf dem Kreuzfahrtschiff schlürfen und der Chef denkt währenddessen, dass die Person zuhause am PC sitzt. So lässt sich Quiet Vacationing irgendwie gut beschreiben. Der immer weiter verbreitete Trend aus den USA ist wahrscheinlich auch längst nach Deutschland übergeschwappt.
Wie funktioniert Quiet Vacationing?
Urlaub machen, ohne sich dafür frei zu nehmen. Die Methode ist gerade jetzt im Sommer bei vielen Amerikanern eine sehr beliebte Möglichkeit, die Arbeit mal beiseite zu legen. Und die gehen da ganz geschickt vor. Es gibt inzwischen viele Apps und Möglichkeiten, dass die Computermaus immer in Bewegung bleibt und man so auf allen Büroplattformen wie Teams und co. dauerhaft als online angezeigt wird. Oder man bereitet Mails schon vorab vor und lässt diese zu einem späteren Zeitpunkt automatisch schicken.
Verbreiteter Trend in den USA
Mit einer kürzlich erhobenen Umfrage ("The Harris Poll") in den USA wurden viele Unternehmen und Firmen hellhörig. Viele befragte Amerikanerinnen und Amerikaner gaben an, dass sie häufig heimlich den Laptop weglegen und diese verbotenen Auszeiten nutzen. Ganze 37 Prozent der Befragten, im Alter zwischen 28 und 43 Jahren, die in "Remote" arbeiten, haben angegeben, dass sie während der Arbeitszeit schonmal nicht gearbeitet oder auch das Haus verlassen haben. In Deutschland gibt es noch keine konkreten Zahlen dazu. Die Ziffer dürfte aber wahrscheinlich ähnlich hoch sein.
Fristlose Kündigung eine Konsequenz
Wichtig in dieser Hinsicht: Quiet Vacationing ist Arbeitszeitbetrug. Nach Paragraph 263 StGB stellt dieser Arbeitszeitbetrug in Deutschland eine Straftat dar. Hier riskiert man eine fristlose Kündigung. Das "Manager-Magazin" befragte dazu einen Arbeitsrechts-Anwalt, der klar zu wissen ließ: "Ich sehe durchaus eine Zunahme solcher Fälle in Deutschland", so Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei ebl esch&kramer, gegenüber dem "Manager-Magazin". In vielen Firmen würden sich Vorgesetzte wundern, dass sie Mitarbeitende nicht erreichen können, obwohl im System oder auf den Kommunikationskanälen angezeigt wird, dass sie arbeitsbereit seien. Der Arbeitgeber habe allerdings die schwierige Aufgabe, diese Pflichtverletzung mit Beweisen zu belegen, um eine fristlose Kündigung auch vor Gericht rechtfertigen zu können.