Revision eingelegt nach WDG-Messerangriff

Der Anwalt des Messerangreifers vom Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium hat Revision eingelegt. Er will, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des Wuppertaler Landgerichts überprüft. Das hatte den 17-Jährigen vergangene Woche zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt - wegen dreifachen versuchten Mordes. Der Verteidiger möchte erreichen, dass der Junge nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wird. Er hatte sich und vier Mitschüler im Februar mit einem Messer verletzt. Über die Revision entscheidet der BGH, gegebenenfalls gibt es dann ein neues Verfahren am Landgericht. Bis das Urteil rechtskräftig wird, dauert es auf jeden Fall mehrere Monate. So lange ist der 17-Jährige frei.

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