Zivilklage nach verpatztem SEK-Einsatz abgewiesen
Veröffentlicht: Donnerstag, 17.04.2025 15:26
Das Landgericht hat heute (17.04.25) die Zivilklage nach einem missglückten SEK-Einsatz in Langerfeld abgewiesen. Frau und Tochter eines verdächtigen Goldhändlers hatten das Land NRW auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Die Panne des Spezialeinsatzkommandos hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das SEK stürmte vor knapp zwei Jahren das Haus an der Windhukstraße und sprengte mehrere Türen auf, um den Goldhändler zu verhaften. Aber nur Frau und Tochter waren da. Der Goldhändler war in der Türkei. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft wusste das zwar, aber nicht das SEK. Im Prozess wurden keine Fehler bei der Polizei nachgewiesen, deshalb hat das Gericht die Klage abgewiesen.
